BGH : Einstufung als Einfirmenvertreter bei vertraglichem Tätigkeitsverbot in Handelsvertretervertrag
Der BGH hat mit Beschluss vom 21.10.2015 - VII ZB 8/15 - entschieden: Der in einem Handelsvertretervertrag enthaltenen Bestimmung "Frau F. ist als selbständiger Bausparkassen-/Versicherungsvertreter/-in nach § 92 i.V.m. §§ 84 ff. HGB im Hauptberuf ständig damit betraut, ausschließlich für die P. und ihre Produktpartner Bauspar-, Finanzierungs- und Vermögensaufbauprodukte zu vermitteln" ist ein vertragliches Tätigkeitsverbot im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB zu entnehmen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2014 VII ZB 16/14, ZVertriebsR 2015, 117).