OLG München: Einstellung der Gesellschafterliste
Mit Beschluss vom 24.10.2012 - 31 Wx 400/12 - hat das OLG München entschieden: Das Registergericht kann eine Gesellschafterliste nicht zurückweisen, die der Notar einreicht, der nur das Angebot und nicht auch die Annahme der Abtretung des Geschäftsanteils beurkundet hat.