R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
19.04.2011
Wirtschaftsrecht
OLG München: Einsicht in Geschäftsunterlagen

Mit Beschluss vom 12.4.2011 - 31 Wx 189/10 - hat das OLG München entschieden: Ein wichtiger Grund im Sinne des § 166 Abs. 3 HGB liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn die Gesellschaft grundsätzlich zur Gewährung der Einsicht in die Bücher und Papiere bereit ist, jedoch vorab die Benennung der Person des Einsichtsnehmenden wie auch derjenigen Unterlagen fordert, die Gegenstand der Einsicht sein sollen, und dabei eine Beeinträchtigung schützenswerter Interessen des Inhabers des Kontrollrechts (hier: Treugeber einer Publikums-KG) nicht ersichtlich ist.

stats