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Wirtschaftsrecht
20.03.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Einseitiges Anpassungsrecht bzgl. Nebenkostenvorauszahlung in AGB-Gewerberaummietvertrag

Der BGH hat mit Urteil vom 5.2.2014 - XII ZR 65/13 - wie folgt entschieden:
a) Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Vertragsparteien bei der Gewerberaummiete in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren, dass der Vermieter im Anschluss an Nebenkostenabrechnungen die Höhe der Nebenkostenvorauszahlungen durch einseitige Erklärung anpassen darf (im Anschluss an Senatsurteil vom26.9.2012 – XII ZR 112/10 –NJW2013, 41).
b) Die Ausübung dieses Anpassungsrechts unterliegt nicht dem Schriftformerfordernis des § 550 Satz 1 BGB, so dass sie nicht dazu führen kann, dass ein wirksam auf längere Zeit als ein Jahr geschlossener Mietvertrag über Gewerberaum ab der Anpassung der Vorauszahlungshöhe wegen Verstoßes gegen § 550 Satz 1 BGB für unbestimmte Zeit gilt.

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