EuGH: Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit zum Schutz von Urheberrechten
Mit Urteil vom 21.6.2012 - C-5/11 - hat der EuGH entschieden: Die Warenverkehrsfreiheit darf zum Schutz von Urheberrechten eingeschränkt werden. Ein Mitgliedstaat darf einen Spediteur wegen Beihilfe zum unerlaubten Verbreiten von Vervielfältigungsstücken urheberrechtlich geschützter Werke in seinem Gebiet strafrechtlich verfolgen, auch wenn diese Werke im Mitgliedstaat des Verkäufers nicht geschützt sind.