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Wirtschaftsrecht
19.11.2014
Wirtschaftsrecht
BGH : Einsatz einer Kreditkarte – Adressat der Deckungsanfechtung bei Insolvenz des Karteninhabers

Mit Urteil vom 23.10. 2014 - IX ZR 290/13 - hat der BGH entschieden: Wird eine Kreditkarte als Barzahlungsersatz eingesetzt, richtet sich die Deckungsanfechtung in der Insolvenz des Karteninhabers gegen das Vertrags-unternehmen und nicht gegen den Kartenaussteller.

 

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