BGH : Einsatz einer Kreditkarte – Adressat der Deckungsanfechtung bei Insolvenz des Karteninhabers
Mit Urteil vom 23.10. 2014 - IX ZR 290/13 - hat der BGH entschieden: Wird eine Kreditkarte als Barzahlungsersatz eingesetzt, richtet sich die Deckungsanfechtung in der Insolvenz des Karteninhabers gegen das Vertrags-unternehmen und nicht gegen den Kartenaussteller.