BGH: Einräumung eines Leistungsbestimmungsrecht in gewerblichem Mietvertrag hält Inhaltskontrolle stand
Mit Urteil vom 29.5.2012 - 31 Wx 188/12 - hat der BGH entschieden: In einem gewerblichen Mietvertrag hält eine Klausel, die dem Vermieter ein Leistungsbestimmungsrecht dahingehend einräumt, bei einer Änderung der ortsüblichen oder angemessenen Miete den vom Mieter zusätzlich oder weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzusetzen, der Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 BGB stand.