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Wirtschaftsrecht
16.02.2010
Wirtschaftsrecht
OLG München: Einleitung eines Spruchverfahrens - Fristwahrung

Mit Beschluss vom 8.2.2010 - 31 Wx 148/09 - hat das OLG München entschieden: Die Frist zur Einleitung eines Spruchverfahrens wird nur durch den rechtzeitigen Eingang eines Antrags bei einem zumindest zunächst örtlich zuständigen Gericht gewahrt.

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