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Wirtschaftsrecht
18.12.2013
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Einlagensicherung bei Banken - Geld zurück in sieben Tagen

Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedsstaaten haben sich in der Nacht auf Mittwoch auf eine Verschärfung der EU-Regeln für Einlagensicherungssysteme geeinigt.

Sparer sind weiterhin mit einem Anlagebetrag von bis zu 100.000 Euro geschützt. Neu ist, dass die Sicherungssysteme besser finanziert sein müssen und die Auszahlung schneller und einfacher gehen wird.


Erstmals werden damit konkrete Vorgaben für die Vorab-Finanzierung von Einlagensicherungssystemen europaweit verbindlich. Das Schutzniveau für Anleger war bereits in der Finanzkrise schrittweise von zunächst 20.000 Euro auf 50.000 Euro und 2009 schließlich 100.000 Euro angehoben worden. Nun wird auch die Finanzierung der Notfallfonds europaweit harmonisiert. Im Prinzip müssen die Banken in allen Mitgliedsstaaten binnen zehn Jahren 0,8 Prozent der durch die Richtlinie gedeckten Einlagen in ihren Einlagensicherungssystemen vorhalten. In Staaten mit einem besonders konzentrierten Bankensektor kann die Kommission ein geringeres Zielvolumen genehmigen. Es darf aber in keinem Fall 0,5 Prozent der gedeckten Einlagen unterschreiten.


Nationale Einlagensicherungssysteme können sich auf freiwilliger Basis gegenseitig Kredite gewähren. Die Beiträge der Banken in die Einlagensicherungssysteme werden risikogewichtet - Banken, die größere Risiken eingehen, müssen also mehr einzahlen.


Die Auszahlungsfristen für Anleger werden schrittweise von derzeit 20 Tagen auf 15 Tage im Jahr 2019 und sieben Arbeitstage im Jahr 2024 reduziert.


Binnenmarktkommissar Michel Barnier begrüßte die Einigung und erklärte: "Diese neuen Regeln werden allen EU-Bürgern zugutekommen: Ihre Ersparnisse werden besser geschützt, ebenso können sie leichter zwischen den besten Anlageprodukten in anderen Mitgliedsstaaten wählen können, ohne sich über Unterschiede im Schutzniveau sorgen zu müssen."

(PM EU-Kommission vom 18.12.2013)

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