BMJV : Einlagensicherung – neues Gesetz in Kraft getreten
Am 3.7.2015 ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Damit hat der deutsche Gesetzgeber auf Grundlage von Entwürfen der BaFin die europäische Einlagensicherungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Aus dem bisherigen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzwurden alle Bezüge zur Einlagensicherung gestrichen. Es wurde zum 3.7.2015 umbenannt und als Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) fortgeführt. Die gesetzlichen Regelungen zur Einlagensicherung wurden im neuen EinSiG umgesetzt. Damit sind die Ziele der Einlagensicherungsrichtlinie nun vollständig im deutschen Recht verankert, nämlich die maximale Harmonisierung der europäischen Einlagensicherungssysteme, die Stärkung des Vertrauens der Einleger in deren Leistungsfähigkeit und ein beschleunigtes und vereinfachtes Entschädigungsverfahren.
(PM BaFin vom 3.7.2015)