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Wirtschaftsrecht
02.02.2016
Wirtschaftsrecht
EU/USA: Einigung auf neues Abkommen für Datenaustausch

Die Europäische Kommission und die USA haben eine politische Einigung über ein neues Abkommen zum transatlantischen Austausch von Daten erzielt.       

Das haben EU-Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip und Justizkommissarin Vera Jourova am 2.2.2016 bekanntgegeben. Der neue Rahmen schützt die Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger und gibt Unternehmen Rechtssicherheit. Er entspricht auch den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes, der in seinem "Schrems"-Urteil vom vergangenen November das Safe-Harbour-Abkommen zwischen beiden Partnern für ungültig erklärt hatte.

Die neue Vereinbarung sei ein "lebendiger Mechanismus", der ständig auf seine Funktionstüchtigkeit überprüft werden könne, erklärten Ansip und Jourova nach der Kommissionssitzung in Straßburg. Die wichtigsten Errungenschaften seien: 1) umfangreiche Pflichten für Unternehmen, die Daten verarbeiten, und eine effektive Überwachung, ob diesen auch entsprochen wird; 2) eindeutige Transparenzvorgaben und Einschränkungen für den Zugriff von US-Behörden auf die persönlichen Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger und 3) der effektive Schutz der Rechte europäischer Bürgerinnen und Bürger.

(PM EU-Kommission vom 2.2.2016)

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