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Wirtschaftsrecht
20.12.2019
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission : Einigung auf „grüne Liste“ für Finanzmärkte begrüßt

Die Europäische Kommission hat am 18.12.2019 die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Aufbau einer „grünen Liste“ für nachhaltige Investitionen begrüßt. Diese sogenannte „Taxonomie“ ist das weltweit erste Klassifizierungssystems für nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten. Dadurch wird eine gemeinsame Sprache geschaffen, die Investoren überall anwenden können, wenn es um Projekte und wirtschaftliche Aktivitäten geht, die erhebliche positive Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben. Dies wird private und öffentliche Investitionen für den Übergang zu einer klimaneutralen und umweltfreundlichen Wirtschaft erleichtern.

Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis sagte: „Diese Rechtsvorschrift wird bei der Bekämpfung des Klimawandels eine entscheidende Rolle spielen, denn sie wird es ermöglichen, Milliarden von grünen Investitionen fließen zu lassen. Dank dieser grünen Liste oder Taxonomie werden Investoren und Industrie zum ersten Mal eine Definition dessen haben, was ,grün‘ ist, was den nachhaltigen Investitionen einen echten Schub verleihen wird. Das wird entscheidend sein, damit der europäische Grüne Deal Realität wird. Ich danke dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten, dem finnischen Vorsitz und den Berichterstattern für ihre entschlossenen Verhandlungen, die zu diesem Kompromiss geführt haben.“

Die politische Einigung ist Teil des Aktionsplans der Kommission zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums und integraler Bestandteil der Bemühungen der Kapitalmarktunion, die Finanzierung mit den Bedürfnissen der Realwirtschaft zu verbinden.

(Meldung EU-Kommission vom 18.12.2019)

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