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Wirtschaftsrecht
10.09.2010
Wirtschaftsrecht
BR: Einigung auf Regeln zur Kontrolle des grauen Kapitalmarkts

Die Bundesregierung hat sich am 8.9.2010 auf Regeln zur Kontrolle des grauen Kapitalmarkts geeinigt. Künftig sollen die Pflichten zu Beratung, Information und Dokumentation, die bisher schon für alle anderen Wertpapiere gelten, auch auf dem grauen Kapitalmarkt Anwendung finden. Vermittler solcher Anlagen sollen eine professionelle Ausbildung nachweisen. Ein entsprechender Gesetzentwurf könnte bis zum Jahresende vom Kabinett beschlossen werden. Allerdings kommen die Verkäufer von Finanzprodukten nicht unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sondern bleiben der Gewerbeaufsicht unterstellt.
(HB online vom 8.9.2010) 

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