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Wirtschaftsrecht
20.09.2013
Wirtschaftsrecht
BReg: Einheitliche europäische Bankenaufsicht

Alle großen und systemrelevanten Banken der Eurozone werden künftig einheitlich von der Europäischen Zentralbank (EZB) kontrolliert. Denn das Europäische Parlament hat nun den Weg für die neue Europäische Bankenaufsicht frei gemacht. Die EZB wird ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung ihre neue Aufsichtsfunktion wahrnehmen. Zu den Aufgaben der EZB wird beispielsweise die Einhaltung von Kapital- und Liquiditätsanforderungen gehören. Sie kann Kreditinstitute zulassen, Zulassungen entziehen oder Stresstests durchführen. Frühzeitige Interventionsmaßnahmen wird sie mit den zuständigen Abwicklungsbehörden abstimmen. Denn für die Abwicklung von Banken sind weiterhin die nationalen Behörden zuständig. Die neue gemeinsame Bankenaufsicht ist auch eine grundsätzliche Voraussetzung dafür, dass der Europäische Stabilisierungsmechanismus (ESM) im Krisenfall Banken direkt Hilfe gewähren kann.
(PM Bundesregierung vom 11.9.2013)

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