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Wirtschaftsrecht
27.01.2014
Wirtschaftsrecht
EuGH: Eingriffsbefugnis der ESMA zur Regelung von Leerverkäufen mit Unionsrecht vereinbar

Der EuGH hat mit Urteil vom 22.1.2014 – Rs. C-270/12 - entschieden: Die Befugnis der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), in dringlichen Fällen auf den Finanzmärkten der Mitgliedstaaten einzugreifen, um Leerverkäufe zu regeln oder zu verbieten, ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Da die der ESMA eingeräumten Befugnisse genau eingegrenzt sind und vom Gericht im Hinblick auf die von der delegierenden Behörde festgelegten Ziele überprüft werden können, stehen diese Befugnisse mit dem AEU-Vertrag im Einklang. Die in Art. 28 der Verordnung vorgesehenen Befugnisse haben ferner im Einklang mit Art. 114 AEUV den Zweck, die Voraussetzungen für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts im Finanzsektor zu verbessern. Unter diesen Umständen stellt der Gerichtshof fest, dass Art. 114 AEUV für den Erlass von Art. 28 der Verordnung eine geeignete Rechtsgrundlage ist.

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