BGH: Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch E-Mail-Werbung
Mit Beschluss vom 20.5.2009 - I ZR 218/07 - hat der BGH entschieden: Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.