BReg: Einführung von Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung geplant
Als Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) will die Bundesregierung eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Angehörige freier Berufe schaffen. Zu diesem Zweck werde im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) „selbst eine Haftungsbeschränkung geschaffen, die eingreift, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen“, schreibt die Regierung in ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ (17/ 10487). Die bisherige Partnerschaftsgesellschaft soll jedoch neben der Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) bestehen bleiben.
(hib-Meldung vom 7.9.2012)
--> Vgl. zur Änderung des PartGG auch den Beitrag von Schüppen, BB 2012, 783.