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Wirtschaftsrecht
30.03.2017
Wirtschaftsrecht
BReg : Einführung eines Wettbewerbsregisters beschlossen

Am 30.3.2017 hat das Kabinett den von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries vorgelegten „Gesetzentwurf zur Einführung eines Wettbewerbsregisters“ beschlossen. Zypries: „Ehrliche Arbeit muss sich lohnen. Unternehmen, die bestechen, Steuern hinterziehen, den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen oder Terrorismus finanzieren, sollen dagegen nicht von öffentlichen Aufträgen und damit Steuergeldern profitieren. Bislang ist es für öffentliche Auftraggeber schwer nachzuprüfen, ob es bei einem Unternehmen zu Straftaten gekommen ist. Mit dem neuen Register geht das in Zukunft schnell und unkompliziert. Damit schließen wir die "schwarzen Schafe" aus und schützen so die weit überwiegende Zahl der Unternehmen, die sich an die Regeln halten."

Das Vergaberecht regelt den Ausschluss solcher Unternehmen bereits heute. In den bislang in einigen Bundesländern existierenden Registern werden aber nur Rechtsverstöße eingetragen, die im jeweiligen Land bekannt werden. Die neue zentrale Datenbank, die beim Bundeskartellamt geführt wird, erfasst betroffene Unternehmen bundesweit. Eingetragen werden rechtskräftige Verurteilungen oder bestandskräftige Bußgeldentscheidungen, v.a. wegen Bestechung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Betrug zu Lasten öffentlicher Haushalte, Vorenthalten von Sozialabgaben und Steuerhinterziehung sowie Verstößen gegen das Mindestlohngesetz.

Die Staatsanwaltschaften und andere Behörden werden zur elektronischen Mitteilung von Informationen über solche Rechtsverstöße verpflichtet. Öffentliche Auftraggeber, wie z.B. Städte und Gemeinden, Landesbehörden oder Bundesministerien, sind ab Erreichen bestimmter Wertgrenzen verpflichtet, das Register elektronisch abzufragen. Nach drei bis fünf Jahren werden die Eintragungen wieder gelöscht. Im Register eingetragene Unternehmen haben die Möglichkeit, eine Löschung aus dem Register zu erreichen, wenn sie sich wieder als zuverlässig erweisen. Dazu müssen sie personelle und organisatorische Maßnahmen treffen, die weitere Rechtsverstöße wirksam verhindern.

(PM BMWi vom 30.3.2017)

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