: Einführung eines Vergleichsverfahrens in Kartellfällen durch EU-Kommission
Die EU-Kommission hat ein Vergleichsverfahren in Kartellfällen eingeführt. Dadurch können Kartellsachen nun mit Hilfe eines vereinfachten Verfahrens behandelt werden. Dabei optieren die Parteien nach Einsichtnahme in die Kommissionsakte dafür, ihre Beteiligung an einem Kartell einzuräumen und die Verantwortung hierfür zu übernehmen. Im Gegenzug kann die EU-Kommission die gegen die Parteien verhängte Geldbuße um 10 Prozent reduzieren. Die Vergleichsverfahren könnten die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten in Kartellsachen vor den Europäischen Gerichtshöfen verringern, wodurch wiederum bei der EU-Kommission Ressourcen zur Bearbeitung weiterer Fälle frei werden.
Nach dem neuen Vergleichsverfahren verhandelt die EU-Kommission zwar in keinerlei Weise über die Verwendung von Beweismitteln oder eine angemessene Ahndung von Verstößen, kann aber die Kooperation von Parteien belohnen, um Verfahrensrationalisierungen zu bewirken. Dabei geht es nicht um eine Kooperation in Form der freiwilligen Vorlage von Beweisen, um eine Untersuchung der EU-Kommission auszulösen oder voranzubringen, da es hierfür bereits die Kronzeugenregelung gibt. Kann eine Geldbuße sowohl auf der Grundlage des Vergleichsverfahrens als auch auf der Grundlage der Kronzeugenregelung reduziert werden, werden beide Ermäßigungen kumulativ angewandt. Unabhängig davon, ob das normale oder das Vergleichsverfahren zur Anwendung kommt, wird eine Entscheidung zur Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln und zur Verhängung von Geldbußen erlassen.