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Wirtschaftsrecht
18.06.2013
Wirtschaftsrecht
BT: Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wurde vom Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung am 13.6.2013 beschlossen. Durch das Gesetz soll im Recht der Partnerschaftsgesellschaft eine neue, zusätzliche Rechtsform geschaffen werden, so dass es künftig eine deutsche Alternative zur britischen LLP geben wird. Der Gesetzentwurf sieht vor, neben der herkömmlichen Partnerschaftsgesellschaft mit Haftungskonzentration auf den Handelnden auch die Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, d.h. keine Haftungsbeschränkung für sonstige Verbindlichkeiten wie Miete und Lohn, zu schaffen. Im Gegenzug wird ein angemessener, berufsrechtlich geregelter Versicherungsschutz eingeführt und die Partnerschaft wird einen entsprechenden Namenszusatz führen (z.B. „mbB"), der auch in das Partnerschaftsregister einzutragen ist.

(PM BMJ vom 17.6.2013)

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