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Wirtschaftsrecht
15.05.2013
Wirtschaftsrecht
BT: Einführung des Trennbankensystems beschlossen

Banken müssen in Zukunft Vorkehrungen für ihre eigene Abwicklung treffen. Außerdem werden systemrelevante Geldhäuser verpflichtet, den spekulativen Handel in rechtlich selbstständige Einheiten auszulagern. Dies sieht der vom Finanzausschuss am 15.5.2013 nach Vornahme zahlreicher Änderungen beschlossene Gesetzentwurf zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (17/12601, 17/ 13035) vor. Zudem sollen die Strafen für Banker bei Verletzung von wesentlichen Risikomanagementpflichten verschärft werden. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, mit der Einführung des Trennbankensystems gehe Deutschland in Europa voran. Es sei nicht einfach, die Grenzen in den Banken zu ziehen. Die weitere Entwicklung müsse genau beobachtet werden. Die SPDFraktion sprach von einem „Placebo-Gesetzentwurf“. Hier werde in Wirklichkeit nichts getrennt, sondern es gehe darum, der Opposition ein Thema zu nehmen. Die FDP-Fraktion befand dagegen, zur Durchsetzung des Trennbankensystems sei eine sehr gute Lösung gefunden worden. Zugleich forderte der Sprecher der FDP-Fraktion, es müsse auch in Zukunft Bankiers geben und nicht nur „Regulierungsanwender“. Die Linksfraktion lehnte den Entwurf ab. Spekulation müsse nicht abgetrennt, sondern verboten werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte die Wirkung des Trennbankenbeschlusses in Frage. Die erhoffte Wirkung werde nicht erzielt, weil nicht richtig getrennt werde.
(hib-Meldung vom 15.5.2013)

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