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Wirtschaftsrecht
21.02.2011
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Eine halbe Milliarde rechtswidriger Beihilfen eingetrieben

Die EU-Staaten haben im vergangenen Jahr insgesamt 530 Millionen Euro an illegalen staatlichen Beihilfen zurückgefordert. Dies waren Staatshilfen, die die Länder ohne vorherige Anmeldung bei der EU-Kommission gewährt hatten und die nicht mit den Beihilfevorschriften vereinbar waren. Damit beläuft sich der in den vergangenen zehn Jahren zurückgeforderte Beihilfebetrag auf insgesamt 10,9 Milliarden Euro. Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: „Die Mitgliedstaaten verfügen im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften über zahlreiche Möglichkeiten, die Wirtschaft zu unterstützen, ohne den Wettbewerb in unzumutbarer Weise zu verfälschen. Erweisen sich gewährte Beihilfen als rechtswidrig, so müssen die Gelder umgehend zurückgefordert werden, um wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen, die Interessen der Steuerzahler zu schützen und die Glaubwürdigkeit des Wettbewerbsrechts zu wahren."

Außerdem werden die Beihilfen schneller zurückgefordert: So wurden 2010 insgesamt 57 % der rechtswidrig gewährten Beihilfen bereits nach weniger als zwei Jahren entweder zurückgefordert oder es wurde beim Europäischen Gerichtshof eine entsprechende Klage erhoben. 2009 lag der Anteil noch bei 48,3 %, 2007 bei nur 26,9 %. Fortschritte sind allerdings überwiegend bei neuen Fällen zu verzeichnen, während es bei älteren Beihilfesachen einen Rückstand gibt.

(PM EU-Kommission vom 18.2.2011)

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