BGH: Eine die Gesellschafter gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung ist im Zweifel gewollt
Mit Urteil vom 27.9.2011 – II ZR 279/09 – hat der BGH entschieden: Bei der Auslegung der Bestimmungen über die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist zu berücksichtigen, dass die am Gesellschaftsvertrag beteiligten Personen im Zweifel eine auf Dauer wirksame und die Gesellschafter gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung gewollt haben.