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Wirtschaftsrecht
08.09.2011
Wirtschaftsrecht
OLG Oldenburg: Einbau einer Autogasanlage ist als Werkvertrag anzusehen

Mit Urteil vom 23.8.2011 - 13 U 59/11 - hat das OLG Oldenburg entschieden: Ein Vertrag über die Lieferung und den Einbau einer serienmäßig hergestellten LPG-Autogasanlage ist als Werkvertrag - nicht als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung - anzusehen. Ist es dem Kunden infolge eines Mangels der Autogasanlage nicht möglich, sein Fahrzeug im Gasbetrieb zu nutzen, kann er gem. § 281 Abs. 1 BGB verlangen, so gestellt zu werden, als wäre ein Gasbetrieb möglich und damit die vom Kunden angestrebte Ersparnis an Treibstoffkosten zu erzielen gewesen. Ist der Kunde vom Vertrag zurückgetreten und macht er zusätzlich den Schadensersatz statt der Leistung gem. § 281 Abs. 1 BGB geltend (§ 325 BGB), muss er sich bei der Schadensberechnung die rücktrittsbedingt ersparte Gegenleistung anrechnen lassen. Ein ersatzfähiger Schaden liegt damit regelmäßig nicht vor, solange die Ersparnis an Treibstoffkosten die Höhe des Entgelts für die Lieferung und den Einbau der Autogasanlage noch nicht erreicht hat.

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