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Wirtschaftsrecht
26.03.2013
Wirtschaftsrecht
BDU: Ein Jahr ESUG - Jahresfazit

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) sieht ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen ESUG - dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen - deutliche Verbesserungen in der Sanierungspraxis. „Das ESUG ist in der Sanierungsbranche angekommen. Bei den großen Verfahren wird

zum Beispiel mehr als die Hälfte bereits analog dieser neuen gesetzlichen Möglichkeiten durchgeführt", sagte Burkhard Jung, Vorsitzender des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung. „Sanierungsverfahren sind heute nicht zuletzt durch die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren schneller und transparenter. Darüber hinaus führen sie zu besseren Ergebnissen für alle Beteiligten als das früher der Fall war. Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren setzen aus BDU-Sicht ein verändertes Rollenverständnis der einzelnen Stakeholder im Sanierungsverfahren voraus. Jung: „Für Insolvenzverwalter ist die Zeit der Platzhirsche vorbei. Es werden die Verwalter weiterhin erfolgreich sein, die in der Sanierungsbranche anerkannt, transparent und kommunikativ tätig sind." Daneben müssten die Gläubiger noch stärker lernen, dass sie durch das ESUG mehr Rechte haben und deren Möglichkeiten aktiv und gut vorbereitet nutzen können. „Letzteres sehen wir aber immer mehr und das ist auch gut so", betont der BDU-Fachverbandsvorsitzende.

(PM BDU vom 25.3.2013)

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