BVerfG: Eilantrag gegen Griechenland-Hilfe abgelehnt
Mit Beschluss vom 7.5.2010 – 2 BvR 987/10 – hat das BVerfG den Eilantrag gegen die Finanzhilfen an Griechenland abgelehnt. Denn die erforderliche Abwägung ergab, dass der Allgemeinheit schwerere Nachteile drohen würden, wenn die einstweilige Anordnung ergehen würde und sich die Übernahme der Gewährleistungen später als verfassungsrechtlich zulässig erweisen würde.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2010-1226-7 unter www.betriebs-berater.de