BVerfG: Eilanträge in Sachen „CETA“ erfolglos
Mit Urteil vom 13.10.2016 – 2 BvR 1368/16, 2 BvE 3/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvR 1444/16 – hat das BVerfG mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen eine Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der EU zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement - CETA) richteten. Allerdings formulieren die Verfassungsrichter Auflagen für die Bundesregierung, über deren Umsetzung der Bundestag am 20.10.2016 in einer aktuellen Stunde debattieren wird. Die für den 18.10.2016 vorgesehene Entscheidung des EU-Rats über Ceta scheiterte am Widerstand der Wallonen. Sie soll nun auf dem Treffen der Staats- und Regierungschefs am 20./21.10.2016 in Brüssel fallen.
(PM BVerfG vom 13.10.2016/Spiegel Online vom 18.10.2016)