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Wirtschaftsrecht
17.04.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

Mit Urteil vom 11.3.2008 - VI ZR 164/07 - hat der BGH entschieden: Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf nur der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken. Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Mietwagenkosten ist  grundsätzlich das Preisniveau an dem Ort maßgebend, an dem das Fahrzeug  angemietet und übernommen wird.

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