BGH : Eigenverantwortliche Prüfung des Ablaufs von Rechtsmittelbegründungsfristen durch Rechtsanwalt
Der BGH hat mit Beschluss vom 15.9.2015 - VI ZB 37/14 – entschieden: Ein Rechtsanwalt muss den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich prüfen,wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden. Dazu muss er gegebenenfalls veranlassen, ihm die Handakten vorzulegen.