BGH: Eigenes schutzwürdiges Interesse eines Verbandes an der Durchsetzung eines fremden Rechts
Der BGH hat mit Urteil vom 21.9.2011 - VIII ZR 118/10 - entschieden: Ein eigenes schutzwürdiges Interesse eines Verbandes an der Durchsetzung eines fremden Rechts ist grundsätzlich dann anzuerkennen, wenn die Rechtsverfolgung der satzungsgemäßen Wahrnehmung der geschäftlichen Belange seiner Mitglieder entspricht (im Anschluss an BGH, Urteile vom 5.10.1955 - IV ZR 302/54, MDR 1956, 154; vom 17.2.1983 - I ZR 194/80, NJW 1983, 1559 m.w.N.). Dabei kann auch eine auf einzelne Mitglieder beschränkte Klage dem Zweck dienen, die geschäftlichen Belange aller Mitglieder oder wenigstens der Mehrheit der Mitglieder zu verfolgen.