BGH: Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft trotz geplanter Wohnungsumwandlung zulässig
Der achte Senat des BGH hat mit Urteil vom 16.7.2009 - VIII ZR 231/08 - entschieden: Die Kündigung eines Mietverhältnisses seitens einer BGB-Gesellschaft wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter scheitere nicht daran, dass die BGB-Gesellschaft mit dem Ziel errichtet wurde, Mietwohnraum in Wohnungseigentum der Gesellschaft umzuwandeln.