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Wirtschaftsrecht
11.08.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft trotz geplanter Wohnungsumwandlung zulässig

Der achte Senat des BGH hat mit Urteil vom 16.7.2009 - VIII ZR 231/08 - entschieden: Die Kündigung eines Mietverhältnisses seitens einer BGB-Gesellschaft wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter scheitere nicht daran, dass die BGB-Gesellschaft mit dem Ziel errichtet wurde, Mietwohnraum in Wohnungseigentum der Gesellschaft umzuwandeln.

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