OLG Oldenburg: Ehemaliger Stiftungsvorstand zur Schadensersatzzahlung von mehr als 450 000 Euro verurteilt
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat mit Urteil vom 8.11.2013 – 6 U 50/13 – den ehemaligen alleinigen Vorstand der Johannes a Lasco Bibliothek in Emden u. a. zur Zahlung von Schadensersatz wegen einer unzulässigen Anlage des Stiftungsvermögens in Form von Aktienankäufen und Anlagegeschäften verurteilt. Dabei wurde der Stiftung ein hälftiges Mitverschulden zugerechnet. Die Mitglieder des Kuratoriums als Kontrollund Aufsichtsorgan hätten versäumt, so der Senat, dem Beklagten eine klare Weisung zu erteilen, nachdem auch ihnen die Kursverluste und die damit verbundene Schmälerung des Stiftungsvermögens bereits im Jahre 2003 bekannt geworden waren. Spätestens zu diesem Zeitpunkt habe für das Kuratorium Anlass bestanden, auf das Handeln des Vorstands unverzüglich einzuwirken und ihm klare Direktiven zu erteilen, um eine weitere Einbuße des Stiftungsvermögens zu verhindern. Stattdessen sei durch den Stiftungsrat die Entscheidung getroffen worden, an den Anlagen festzuhalten.
(PM OLG Oldenburg vom 8.11.2013)