LG Berlin: EdW muss volle Entschädigung an Phoenix-Anleger zahlen
Das LG Berlin hatmit Urteil vom28.1.2010 – 21 O 446/09 – festgestellt, dass die Einrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) nicht berechtigt ist, an die geschädigten Phoenix-Anleger nur Teilentschädigungen zu leisten; vielmehr ist sie zur Zahlung der gesamten gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigung verpflichtet. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-514-6 unterwww.betriebs-berater.de