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Wirtschaftsrecht
31.03.2010
Wirtschaftsrecht
: Eckpunkte zur Bankenrestrukturierung

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zum Beschluss des Bundeskabinetts vom 31.3.2010 über Eckpunkte für ein Gesetz zur Bankenrestrukturierung und Finanzmarktregulierung:

Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass der Zusammenbruch von systemrelevanten Banken Risiken für das gesamte Finanzsystem verursachen kann. Als Lehre aus der Krise werden wir Verfahren entwickeln, die Banken entweder die Chance zur eigenverantwortlichen Restrukturierung oder aber ein geordnetes Verfahren zur Abwicklung bieten. Ziel muss es dabei sein, ungeordnete Insolvenzen wie im Falle von Lehman Brothers zu verhindern und sicherzustellen, dass der gute Teil einer in Schieflage geratenen Bank nachhaltig überlebensfähig ist und das Finanzsystem nicht gefährdet wird.

In der Marktwirtschaft sind vorrangig die Unternehmensbeteiligten für die Sanierung ihrer Unternehmen verantwortlich. Das neue Reorganisationsverfahren bietet einen Rahmen für kollektive Verhandlungslösungen und schiebt Blockademöglichkeiten einzelner Anteilsinhaber einen Riegel vor.

Die Rettung systemrelevanter Banken darf nicht allein auf Kosten der Steuerzahler gehen. Die Kreditwirtschaft muss durch die Bankenabgabe ihren Beitrag zur Bekämpfung künftiger Krisen und zur Restrukturierung von systemrelevanten Banken leisten. Durch die Bankenabgabe wird zum einen die künftige Haftung des deutschen Steuerzahlers begrenzt. Zum anderen liefert sie einen wichtigen Beitrag zur Krisenprävention, indem die Beitragsbemessung am jeweiligen systemischen Risiko eines Kreditinstituts ausgerichtet ist.

Schließlich sollen die Verjährungsfristen für die Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Die Verlängerung der Verjährungsfrist sorgt dafür, dass für die Durchsetzung von Ersatzansprüchen bei Managementfehlern genügend Zeit bleibt, auch wenn Ansprüche erst spät bekannt werden oder sich erst personell neu aufgestellte Gesellschaftsorgane zur Durchsetzung entscheiden. Die Finanzmarktkrise kann so sorgfältig und in Ruhe aufgearbeitet werden.
(PM BMJ vom 31.3.2010)
Hinweis der Redaktion: Zur Haftungsverschärfung vgl. den Beitrag von Redeke in Heft 16.

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