BMWi: Eckpunkte zur 8. GWB-Novelle vorgelegt
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, hat heute Eckpunkte für die 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgestellt.
Unter anderem zielt die Novelle darauf, die Durchsetzung des Kartellrechts durch Verbraucherverbände zu stärken und Kartellbußgeldverfahren zu beschleunigen.
Bundeswirtschaftsminister Rösler: "Verbraucherverbände sollen besser gegen Kartellrechtsverstöße von Unternehmen vorgehen können. Hierzu wollen wir Ihnen bessere Instrumente an die Hand geben. Der Vorschlag sieht zum Beispiel vor, dass Verbraucherverbände von Unternehmen die Unterlassung eines Kartellrechtsverstoßes verlangen können."
Neben der Verringerung der Unterschiede zwischen deutscher und europäischer Fusionskontrolle sind ferner Verbesserungen des Rechtsrahmens im Bereich der Missbrauchsaufsicht geplant.
Bundesminister Rösler: "Damit der Wettbewerb effizient geschützt werden kann, müssen den Kartellbehörden angemessene Sanktionen zur Verfügung stehen. Im Missbrauchsfall besteht auf europäischer Ebene heute bereits eine Entflechtungsmöglichkeit. Eine entsprechende Regelung wollen wir jetzt in den Text des GWB übernehmen. Danach kann das Bundeskartellamt bei Vorliegen eines Missbrauchs als ultima ratio zum Beispiel auch eine Entflechtung anordnen."
Auf der Grundlage der Eckpunkte erarbeitet das Bundeswirtschaftsministerium derzeit einen Referentenentwurf, der im Herbst vorgelegt werden soll.
Zusammenfassend stellt Bundesminister Rösler fest: "Mit der Novelle wollen wir den Wettbewerbsrahmen in Deutschland weiter modernisieren und optimieren. Wir bewahren, was erprobt und anerkannt ist. Gleichzeitig übernehmen wir solche Elemente aus dem europäischen Wettbewerbsrecht, die sich in der EU bewährt haben."
(PM BMWi vom 2.8.2011)