BGH: Echte Mitdarlehensnehmerschaft ist von kreditgebender Bank zu beweisen
Mit Urteil vom 16.12.2008 - XI ZR 454/07 - hat der BGH entschieden: Die kreditgebende Bank muss grundsätzlich darlegen und beweisen, dass die Voraussetzungen für eine echte Mitdarlehensnehmerschaft vorliegen. Spricht hierfür der Wortlaut des vorformulierten Darlehensvertrages, hat der Schuldner nach den Regeln über die sekundäre Darlegungslast darzutun, dass er nicht das für eine Mitdarlehensnehmerschaft notwendige Eigeninteresse an der Kreditaufnahme besaß.