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Wirtschaftsrecht
15.05.2013
Wirtschaftsrecht
: EZB soll Bankenaufsicht übernehmen

BT: Bisher national wahrgenommene Aufgaben der Bankenaufsicht sollen in Zukunft von der Europäischen Zentralbank (EZB) übernommen werden. Ein von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachter Entwurf für ein Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (17/13470) soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der deutsche Vertreter im Europäischen Rat zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (SSM-Verordnung) in der Fassung vom 16.4.2013 (Ratsdokument 7776/1/13 REV 1) seine förmliche Zustimmung erteilen darf. Dem neuen einheitlichen Aufsichtsmechanismus werden automatisch sämtliche Eurozonen-Mitgliedsländer angehören. Nicht-Eurozonen-Mitgliedstaaten können freiwillig teilnehmen. Der Gesetzentwurf steht am 17.5.2013 auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

Wie die Fraktionen in der Begründung des Gesetzentwurfs erläutern, konzentriert sich die direkte EZB-Aufsicht auf „bedeutende" Kreditinstitute der teilnehmenden Länder. Kreditinstitute oder Konzerne mit einer Bilanzsumme über 30 Mrd. Euro oder mehr als 20 % des Bruttoninlandsprodukts eines Mitgliedslandes gelten grundsätzlich als bedeutend. „Unabhängig von diesen Kriterien beaufsichtigt die EZB mindestens die drei bedeutendsten Kreditinstitute eines jeden teilnehmenden Mitgliedstaats direkt", schreiben die Fraktionen. Außerdem soll die EZB jene Kreditinstitute beaufsichtigen, die vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) direkte Unterstützung beantragt oder erhalten hätten.

Die direkte Aufsicht über die übrigen Kreditinstitute soll weiter durch die nationalen Bankenaufsichtsbehörden erfolgen. „Die EZB kann nationalen Bankenaufsichtsbehörden in deren Zuständigkeitsbereich nur allgemeine Weisungen erteilen und verfügt zur Sicherstellung der einheitlichen Anwendung hoher Aufsichtsstandards über ein Selbsteintrittsrecht, durch das sie die direkte Aufsicht über einzelne Kreditinstitute an sich ziehen kann", schreiben die Fraktionen.

(hib-Meldung vom 15.5.2013)

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