EuGH: EZB darf Staatsanleihen kaufen
Mit Urteil vom 16.6.2015 - C-62/14 - hat der EuGH entschieden:
Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Dieses Programm für den Ankauf von Staatsanleihen an den Sekundärmärkten überschreitet nicht die währungspolitischen Befugnisse der EZB und verstößt nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten.
(PM EU-Kommission vom 16.6.2015)