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Wirtschaftsrecht
17.02.2012
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: EU-weite Verwendung der neuen Kontonummer IBAN ab 2014

Schon in zwei Jahren spricht Europa beim bargeldlosen Bezahlen mit einer Sprache: Das Durcheinander unterschiedlicher nationaler Kontonummern und Bankleitzahlen ist dann vorbei. Mit der Zustimmung des Europäischen Parlamentes steht nun fest, dass von Februar 2014 an EU-weit die neue Kontonummer IBAN verwendet wird. Für deutsche Bankkunden ändert sich kaum etwas: Die IBAN besteht aus der alten Bankleitzahl und Kontonummer, lediglich ergänzt durch die Kennung "DE" für Deutschland und eine zweistellige Prüfziffer. Sie sorgt dafür, dass ein Zahlendreher in der Kontonummer schnell entdeckt wird.

Die EU-Staaten stellen sich damit endgültig auf den Einheitlichen Zahlungsraum SEPA um. Mit dabei sind auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Damit reicht ein Bankkonto für alle Zahlungen - sei es für Bestellungen aus dem Ausland oder für Lastschriften oder Überweisungen. Damit wird das Bezahlen billiger und einfacher. Experten erwarten Einsparungen in Milliardenhöhe für Bürger und Unternehmen. Und all dies, ohne dass man Deutschland lange neue Kontonummern lernen müsste. Wer seine IBAN sucht: Meist steht sie jetzt schon auf dem Kontoauszug.

Auch unter SEPA bleiben alte Lastschrift-Aufträge gültig, die von vielen Verbrauchern für Stromrechnung, Miete oder Abonnements genutzt wird. Eine Übergangsfrist für Inlandtransfers gilt bis zum 1. Februar 2016. Bis dahin dürfen Kunden alte Kontonummern im Inland nutzen.

(PM EU-Kommission vom 15.2.2012)

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