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Wirtschaftsrecht
17.03.2010
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: EU strebt Beitritt zu Europäischer Menschenrechtskonvention an

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist das wichtigste Instrument zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Europa. Mit dem Inkrafttreten des Lissabonvertrags hat die EU nun die rechtliche Grundlage zum Beitritt zu der Konvention erhalten, die vom (von der EU unabhängigen) Europarat verwaltet wird. Die Kommission stellte heute ihre Verhandlungsvorschläge vor. Die Zugehörigkeit zu diesem Rechtsschutzsystem würde die Grundrechte der EU-Bürger stärken. Sie könnten dann den Schutz ihrer Rechte durch EU-Organe vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einklagen, wenn sie vor Gerichten in ihrem Heimatland damit gescheitert sind. Weitere Vorteile liegen für die Kommission insbesondere in der EU-weiten Stärkung eines Bewusstseins für Grundrechte, der erhöhten Glaubwürdigkeit des EU-Menschenrechtssystems sowie der EU-Außenpolitik. "Der Beitritt hat politische, rechtliche und symbolische Bedeutung", sagte dazu EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso.
(PM EU-Kommission vom 17.3.2010)

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