EU-Kommission: EU-Telekommunikationsregeln in Deutschland nicht vollständig umgesetzt
Deutschland hat EU- Verbraucherrechte beim Telefonieren und im Internet nicht vollständig umgesetzt. Die Kommission hat sich daher am 24.11.2011 an Deutschland und weitere 15 Mitgliedstaaten gewandt. Zu den neuen Telekommunikationsregeln gehört beispielsweise das Recht, den Telefonanbieter innerhalb eines Tages unter Beibehaltung der Rufnummer zu wechseln und der Auskunftsanspruch über das Datenverkehrsmanagements des Internetanbieters. Außerdem soll ein besserer Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre im Online-Umfeld gesichert werden. Mitgliedstaaten, die neue EU-Vorschriften nicht vollständig umsetzen, riskieren eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Strafgelder.
(PM EU-Kommission vom 24.11.2011)