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Wirtschaftsrecht
28.10.2019
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission : EU-Staaten einigen sich auf Brexit-Verschiebung

Die Botschafter der EU27 haben grünes Licht für einen Aufschub für den Brexit bis 31.1.2020 gegeben. Das hat EU-Ratspräsident Donald Tusk am Morgen des 28.10.2019 bestätigt. Die Botschafter einigten sich auf einen Beschlussentwurf zur Verlängerung der Frist gemäß Art. 50, die das Vereinigte Königreich beantragt hatte. Sobald das Vereinigte Königreich dem Beschlussentwurf zugestimmt hat, wird das schriftliche Verfahren zur offiziellen Annahme des Textes durch die EU27 eingeleitet. Ein ungeordneter Brexit, der ohne Einigung am 31.10.gedroht hätte, ist damit zunächst abgewendet.

Der Entwurf sieht vor, dass der Austritt auch jeweils zum Monatsersten der vorangehenden Monate erfolgen kann, falls das Austrittsabkommen vorher ratifiziert wird.  Eine Neuverhandlung des Austrittsabkommens in diesem Zeitraum wird durch den Beschlussentwurf jedoch ausgeschlossen.

Das Vereinigte Königreich bleibt bis zu seinem Austritt gemäß Art. 50 des Vertrags über die Europäische Union ein Mitgliedstaat mit uneingeschränkten Rechten und Pflichten. Dazu gehört auch die Pflicht, einen Kandidaten für die Ernennung zum Kommissionsmitglied vorzuschlagen. Die weitere Verlängerung der Frist gemäß Art. 50 darf die ordnungsgemäße Arbeitsweise der Union und ihrer Institutionen nicht beeinträchtigen.

(Meldung EU-Kommission vom 28.10.2019)

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