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Wirtschaftsrecht
21.12.2009
Wirtschaftsrecht
Bundesrat: EU-Pläne zum Krisenmanagement im Bankensektor begrüßt

Die Länder haben in ihrer  Plenarsitzung am 18.12.2009 die Pläne der Kommission, einen EU-Rahmen für ein effektiveres grenzüberschreitendes Krisenmanagement im Bankensektor errichten zu wollen, grundsätzlich begrüßt.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission hat die derzeitige Finanzkrise deutlich gemacht, dass es in der EU an einem wirksamen Krisenmanagement für grenzübergreifend tätige Finanzinstitute fehlt. Die aktuelle Krise und insbesondere die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch von Fortis, Lehman Brothers und den isländischen Banken hätten verdeutlicht, wie schädlich sich das Fehlen eines geeigneten Abwicklungsrahmens auf die Finanzstabilität des gesamten EU-Bankwesens auswirken könne.

Die Kommission schlägt daher eine grundlegende Reform der Regelung und Beaufsichtigung der Finanzmärkte vor, um die Schwachstellen zu beheben, die sich im Laufe der Bankenkrise offenbart hätten.

Trotz ihrer grundsätzlich positiven Haltung zu den Reformplänen machen die Länder gleichwohl deutlich, dass Mittel der Staatshaushalte nicht pauschal für Stützungszwecke im Bankensektor gebunden werden dürften. Auch seien die Überlegungen der Kommission, als "frühzeitiges Eingreifen" vor einer Krise die grenzüberschreitende Übertragung von Vermögenswerten innerhalb einer Bankengruppe einzuführen, wenig zielführend, da es derzeit in der EU sehr unterschiedliche Gläubigerschutz- und Insolvenzregelungen gebe. Ohne vorherige Vereinheitlichung seien erhebliche Nachteile für Gläubiger infolge einer Übertragung möglich, zumal kein Europäisches Konzerninsolvenzrecht existiere.

Die Einrichtung eines Abwicklungsfonds oder eines Einlagensicherungssystems auf EU-Ebene halten die Länder für verfrüht. Solange die Bankenaufsicht in der Union noch nicht einer einheitlichen Struktur unterliege, sollten vorrangig Abwicklungseinrichtungen auf nationaler Ebene zur Verfügung stehen.

Außerdem weist der Bundesrat darauf hin, dass grenzüberschreitend tätige Banken häufig die finanzielle Stütze gut funktionierender nationaler Einlagensicherungs- und Rettungseinrichtungen darstellen. Zum Schutz dieser bestehenden Systeme sei es deshalb wichtig, die Wirkungen neuer europäischer Sicherungssysteme sorgfältig gegenüber den bestehenden nationalen Einrichtungen abzuwägen.

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