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Wirtschaftsrecht
12.12.2012
Wirtschaftsrecht
: EU-Patentreformen in Brüssel beschlossen

Am 12.12.2012 haben sich Deutschland und weitere 24 europäische Partner auf einen flächendeckenden Patentschutz und ein einheitliches Patentgericht geeinigt. Mit der breiten Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) zu der Patentverordnung, der Sprachenverordnung und dem Gerichtsabkommen sind die einheitlichen Rahmenbedingungen gesetzt worden, die die Wirtschaft so dringend braucht. Das ist in einem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld ein starkes und gemeinsames Signal für die Reformfähigkeit der Union, so Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.

Das EU-Patent bringt konkrete Verbesserungen mit sich. Patente EU-weit anzumelden wird nach Start des neuen Systems deutlich kostengünstiger und unbürokratischer werden. Die teuren Patentübersetzungen und der Aufwand, das Schutzrecht in jedem Land einzeln registrieren zu lassen, entfallen. Vor dem europäischen Patentgericht kann in einem einzigen Verfahren die Verletzung oder Gültigkeit des Schutzrechts einheitlich für alle beteiligten Staaten geklärt werden. Davon werden insbesondere viele innovative KMU in Deutschland profitieren, die sich bisher einen umfassenden Schutz nicht leisten konnten

(PM BMJ vom 12.12.2012)

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