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Wirtschaftsrecht
29.06.2011
Wirtschaftsrecht
EU-Ministerrat: EU-Patent nimmt nächste Hürde

Nach vielen Jahren kontroverser Verhandlungen haben sich die EU-Mitgliedsstaaten am 27.6.2011 erstmals auf einen ausformulierten Gesetzestext einigen können. Die neuen Regelungen sehen die Möglichkeit vor, für Patente, die das Europäische Patentamt in München erteilt, eine einheitliche Schutzwirkung für die 25 Teilnehmerstaaten zu beantragen. Damit soll das Recht des Patentinhabers, Patentverletzungen zu verbieten, in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten unter gleichen Voraussetzungen gelten. Die EU-Patente werden in den drei Verfahrenssprachen des Europäischen Patentamts erteilt (deutsch, englisch, französisch). Die derzeit erforderlichen kostenträchtigen Übersetzungen der Patentschriften in zahlreiche Amtssprachen entfallen weitgehend. Zugleich einigte sich der Rat über die Kriterien zur Festlegung der Höhe der Gebühren des EU-Patents und deren Verteilung auf die Mitgliedstaaten. Am EU-Patent nehmen 25 EU-Mitgliedstaaten teil, die am 10. März 2011 eine „verstärkte Zusammenarbeit" beschlossen haben; Italien und Spanien beteiligen sich aus sprachpolitischen Gründen nicht. Zunächst muss das Europäische Parlament nun seine Stellungnahme zu dem Verordnungspaket abgeben. Außerdem wird im zweiten Halbjahr 2011 über die Schaffung einer einheitlichen europäischen Patentgerichtsbarkeit weiterberaten.

(PM BMJ vom 27.6.2011)

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