: EU-Ministerrat berät über verstärkte Zusammenarbeit bei EU-Patent
Zur Beratung des EU-Ministerrats über eine verstärkte Zusammenarbeit beim EU-Patent erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Nach langen Debatten in Brüssel soll das grenzüberschreitend gültige EU-Patent nun endlich vorangebracht werden - darauf wartet die Wirtschaft seit Jahrzehnten. Nachdem eine gemeinsame Lösung aller EU-Staaten nicht möglich war, will Deutschland als größtes Patentland Europas zusammen mit 10 anderen Mitgliedstaaten voranschreiten. Anfang der Woche wurde bei der EU-Kommission daher beantragt, eine verstärkte Zusammenarbeit einzuleiten. Die Wirtschaft der teilnehmenden Staaten wird von dem neuen Patent erheblich profitieren, denn wirksamer Patentschutz ist ein Motor für Innovationen. Das EU-Patent wird kostengünstig und rechtssicher sein. Es soll vom Europäischen Patentamt in deutscher, englischer und französischer Sprache erteilt werden. Dadurch wird die Notwendigkeit, teure Übersetzungen vorzunehmen, drastisch reduziert. Der Vorstoß kann dazu führen, dass sich bald weitere Staaten der Initiative für das gemeinsame EU-Patent anschließen."
Zum Hintergrund:
Die EU-Verträge sehen die Möglichkeit der Zusammenarbeit einer Teilstaatengruppe vor, wenn ein streitiges Thema nicht im Konsens aller EU-Partner gelöst werden kann. Die EU-Kommission wird in Kürze den Ministerrat darum bitten, diese sogenannte "verstärkte Zusammenarbeit" zur Einführung eines EU-Patents offiziell einzuleiten.
Neben Deutschland sind Großbritannien, Frankreich, die Niederlande, Luxemburg, Schweden, Finnland, Dänemark, Litauen, Estland und Slowenien in der Gruppe, die ab Beginn des kommenden Jahres über das EU-Patent und dessen Sprachenregime abschließend verhandeln wird.
Mit der Initiative zur verstärkten Zusammenarbeit ist ein erster Schritt auf dem Wege zu einem gemeinsamen und wirksamen Patentschutzsystem in Europa getan - diesem müssen allerdings noch weitere wichtige Schritte - etwa die Einführung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit - folgen.
(PM BMJ v. 10.12.2010)