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Wirtschaftsrecht
13.07.2010
Wirtschaftsrecht
: EU-Kommission will Anleger und Versicherungskunden besser schützen

Ehepaare mit gemischter Staatsangehörigkeit sollen in Zukunft selbst entscheiden können,  nach welchem Landesrecht sie sich scheiden lassen wollen. Auch Deutschland beteiligt sich neben 13 anderen Mitgliedsstaaten an den neuen Scheidungsregeln. Erstmals wenden die EU-Mitgliedstaaten das sogenannte Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit an. Es ermöglicht einer Gruppe von mindestens neun Ländern im Alleingang Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine Einigung aller 27 Mitgliedstaaten nicht möglich ist.  

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