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Wirtschaftsrecht
02.03.2009
Wirtschaftsrecht
: EU-Kommission genehmigt flexibleren Bürgschaftsrahmen in Deutschland

Die EU-Kommission hat am 27.2.2009 die Regelung zur vorübergehenden Gewährung von Bürgschaften im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise ("Befristete Regelung Bürgschaften") genehmigt. Diese soll es Bund, Ländern und Gemeinden ermöglichen, Beihilfen in Form subventionierter Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite zu vergeben und ist bis 2010 befristet. Die Beihilferegelung erfüllt die Voraussetzungen des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise in der Fassung vom 25.2.2009, weil sie befristet ist, die vorgeschriebenen Schwellenwerte eingehalten werden und nur Unternehmen gefördert werden dürfen, die am 1. Juli 2008 noch nicht in Schwierigkeiten waren. Sie ist daher mit Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe b EG-Vertrag vereinbar, dem zufolge Beihilfen zulässig sind, wenn sie der Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats dienen.

(Quelle: PM EU-Kommission vom 27.2.2009)

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