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Wirtschaftsrecht
19.01.2015
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: EU-Investitionsoffensive – neuer Beratungsdienst von Kommission und EIB über Finanzinstrumente

Die EU-Kommission hat am 19.1.2015 in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) den Fi-Compass gestartet, einen neuen Beratungsdienst über die Finanzinstrumente im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds.Dieser Dienst ist Teil der zentralen Beratungsplattform, die einen wichtigen Teil des neuen Investitionsprogramms der EU darstellt.
Die Umsetzung des Investitionsprogramms schreitet schnell voran. Nur 50 Tage, nachdem Präsident Juncker Pläne für eine EU-Investitionsoffensive vorgestellt hatte, hat die Kommission bereits einen Legislativvorschlag für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) vorgelegt, der in der gesamten Europäischen Union mindestens 315 Mrd. Euro an privaten und öffentlichen Investitionen mobilisieren soll. Mit dem Fi-Compass gehen Kommission und EIB nun in rascher Folge die zweite Komponente des Investitionsprogramms an, um sicherzustellen, dass tatsächlich Investitionen in die Wirtschaft fließen. Dieser Beratungsdienst soll die technische Unterstützung verbessern (mit einer zentralen Beratungsplattform, über die öffentliche und private Projektträger jede erforderliche Unterstützung finanzieller und technischer Natur erhalten); außerdem soll den Investoren mehr Transparenz geboten werden. Im Laufe des Jahres soll zusammen mit der EIB eine „Pipeline“ tragfähiger Projekte eingerichtet werden.
Die neue Fi-Compass-Plattform wird auf einer zweitägigen Konferenz vorgestellt, an der auch Jyrki Katainen, Viezepräsident der EU-Kommission und Kommissar für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit, Corina Creţu, Kommissarin für Regionalpolitik, und Wilhelm Molterer, Vizepräsident der EIB, teilnehmen werden. Auf der hochrangig besetzten Konferenz werden sie mit Vertretern der Mitgliedstaaten und Regionen zusammentreffen und Erfahrungen und bewährte Verfahren in Bezug auf die Konzeption und Verwendung dieser Instrumente austauschen.
Vor der öffentlichen Präsentation sagte Vizepräsident Jyrki Katainen: „Das Geld ist da, aber wir hören von den Investoren, dass sie gut strukturierte Projekte und Zugang zu klaren Informationen brauchen, um die Investitionsmittel in vertrauenswürdige Projekte zu lenken. Wir möchten den Aufbau der Plattform für technische Unterstützung beschleunigen, damit potenzielle Investoren über eine zentrale Anlaufstelle für Beratung und Unterstützung verfügen. Der Fi-Compass ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“
Corina Creţu, Kommissarin für Regionalpolitik, kommentierte: „Ich begrüße den Start des Fi-Compass. Auf dieser Plattform können wir unsere Kenntnisse bündeln und damit ihre Wirkung vor Ort optimieren. Es gibt ausgezeichnete Beispiele, die als Anregung für andere Länder dienen können, insbesondere für diejenigen, die Schwierigkeiten haben, EU-Mittel abzurufen und deren wirksamen Einsatz zu gewährleisten. Ich möchte die Mitgliedstaaten dazu aufrufen, die Investitionen, die über die Finanzinstrumente gelenkt werden, im neuen Programmzeitraum zu verdoppeln.“
EIB-Vizepräsident Wilhelm Molterer fügte hinzu: „Die EIB mit ihrer technischen, branchenbezogenen und länderspezifischen Erfahrung hat das Potenzial, eine ausgedehntere Nutzung von Finanzinstrumenten zu fördern. Sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten erkennen diese Erfahrung an; wir werden sie nutzen, um die Empfänger von EU-Mitteln bei der Auswahl von Projekten mit hoher wirtschaftlicher Tragfähigkeit zu unterstützen.“
Das Investitionsprogramm zielt auf eine Verdoppelung des Einsatzes der Finanzinstrumente im Zeitraum 2014–2020 ab; ihre Verwendung steigert die Rentabilität jedes in den Mitgliedstaaten investierten Euros. Die von der Europäischen Kommission und der EIB eingerichtete Plattform Fi-Compass soll die Programm-Verwaltungsbehörden und Interessenträger besser auf die Nutzung dieser Finanzinstrumente vorbereiten und ihr Wissen in diesem Bereich vergrößern.
Zu den Finanzinstrumenten zählen Darlehen, Garantien, Kapitalbeteiligungen, Risikokapital und sonstige risikobehaftete Instrumente, unter Umständen in Kombination mit Zinsvergünstigungen oder Beiträgen zu Prämien für Bürgschaften. Sie stellen eine ressourceneffiziente Verwendung der EU-Haushaltsmittel zur Ankurbelung von Investitionen in die Wirtschaft dar.

(PM EU-Kommission vom 19.1.2015)

 

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