BT: EU-DSAnpUG verabschiedet
Am 27.4.2017 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses verabschiedet (vgl. hierzu auch den Blickpunkt im Arbeitsrecht auf S. 1076 in diesem Heft). Da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, bedarf das DSAnpUGEU, das auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthält, noch der Zustimmung des Bundesrates, der sich in seiner Sitzung am 12.5.2017 mit dem DSAnpUG-EU befassen wird.
(PM BMI vom 28.4.2017)
– Vgl. hierzu auch den Standpunkt von Hamann abrufbar unter http://betriebs-berater.ruw.de/ sowie dessen Beitrag zu den neuen Organisationspflichten für Unternehmen nach der EUDSGVO in der kommenden Ausgabe des BB.